Wenn Vertrag kommt nicht von vertragen kommt

Vertrag kommt nicht von vertragen. Vertragsrecht regelt geschäftliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten (Unternehmen und/ oder Verbraucher). Dabei gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Jede Partei darf mit einer anderen frei den Vertragsgegenstand bestimmen. Dieser vertragsrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit wird durch zwingende Vorschriften des geltenden Rechtes, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten begrenzt, Mithin muss …

Gerichtlicher Verfahren im Wirtschaftsrecht durchführen

Der Beginn einer streitigen Auseinandersetzung kann schleichend oder plötzlich erscheinen. Dabei war in nahezu keinem Fall dieser Ausgang gezielt angestrebt. Sobald Ihnen vorgeworfen wird, Rechte verletzt zu haben oder Ihr internationaler Vertriebsvertrag zu Ihrem wichtigsten Produkt beendet wurde, benötigen Sie juristische Unterstützung. Aber auch, wenn Ihr Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ein Wettbewerber Abmahnungen verschickt, …