Transportrecht

Theoretisch umfasst das Transportrecht folgende Bereiche:das Landfrachtrecht, das Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht und Binnenschifffahrtsrecht, das Speditionsrecht, das Lagerrecht und Logistikrecht, das Seehandelsrecht. Auch gehören das Zollrecht, das Versicherungsrecht und das internationale Privatrecht hierzu. Dies umfasst folgende Rechtsthemen:

  • Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen
  • Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene
  • Recht des multimodalen Transports
  • Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Speditionsversicherungsrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern

Tatsächlich stellt das allgemeine Schadens- und Versicherungsrecht sowie die Vertragsgestaltung den praktisch wesentlichen Schwerpunkt im Lichte obiger rechtlicher Rahmen dar. Denn schon aufgrund der Unmenge an täglich bewegten Güter kommt es nahezu ständig zu Schadensfällen. Aufgrund der im Transportrecht und Speditionsrecht sowie im Lagerrecht enthaltenen Frist- und Formvorschriften ist es besonders wichtig,frühzeitig die Schadensabwicklung in anwaltliche Hände zu legen oder – rechtlich geprüfte – Schadensabwicklungssysteme installiert zu haben.