Das Internetverbot für Online-Casinospiele aus § 4 Abs. 4 GlüStV ist mit Verfassungs- und Unionsrecht weiterhin vereinbar.

1. Das Internetverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV ist mit Verfassungs- und Unionsrecht weiterhin vereinbar. 2. Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v.17.8.2016 – 11 ME 61/16 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 8 C …