Jeder selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes muss gemäß § 14 Absatz 1 GewO bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde angemeldet sein. Zum stehenden Gewerbe ist jedes Gewerbe zu zählen, das ein Gewerbetreibender an seinem Wohnsitz oder am Sitz seiner gewerblichen Niederlassung betreibt.
Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Gewerbeanmeldung wegen der Vielfalt der auszuübenden Tätigkeiten und der damit verbundenen evtl. zu beachtenden weiteren gesetzlichen Vorschriften (Erlaubnis, Konzession etc.) vorab telefonisch mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen. In der Regel ist die Gewerbemeldestelle das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig.
Die Gewerbeanzeige ist auf einem bundeseinheitlichen Vordruck zu erstatten. Der Vordruck ist in der Regel auf der Internetseite der Gewerbemeldestelle zu finden. Die Gewerbeanzeige kann entweder schriftlich oder elektronisch oder direkt bei der Gewerbemeldestelle vorgenommen werden.