Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nicht widerlegt, wenn der Antragsteller nicht gegen gleichartige Verstöße Dritter vorgegangen ist

1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nicht widerlegt, wenn der Antragsteller nicht gegen gleichartige Verstöße Dritter vorgegangen ist. 2. Die Aussage, ein Stoff sei „der einzige DPP4-Hemmer ohne CYP-450-Verstoffwechselung“, ist mangels wissenschaftlichen Nachweises irreführend, wenn eine Verstoffwechselung von „null“ sich weder aus der Fachinformation noch aus wissenschaftlichen Studien ergibt. Eine auf …