Internetrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Internetauftritts, sowohl im Verhältnis gegenüber Wettbewerbern, Providern und Nutzern, bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit. Durch Berücksichtigung der wesentlichen gesetzlichen Vorgaben aus den Bereichen Urheberrecht, Markenrecht,  Telekommunikationsrecht und Strafrecht erreicht eine Repräsentanz im „WWW“ auch die rechtliche Professionalität, die in tatsächlicher Hinsicht besteht.

Horak Rechtsanwälte agiert zu Gunsten der gewerblichen Nutzer, Provider oder solchen Mandanten, die in diesem Bereich ihre Ideen verwirklichen wollen. Dabei gehören für uns Begriffe wie electronic commerce, electronic cash, cyberlaw, nic, tld, meta tags,PGP, cloud uvam schlicht zum alltäglichen Selbstverständnis.

Wir verstehen Ihre Sprache, kennen die rechtlichen Problemfälle und vertreten – auch vor Gerichten – mit dem notwendigen Sachverstand zur Überzeugung des Gerichts. Dieser technische Hintergrund ist kein Selbstverständnis; im Gegenteil – wir beziehen unser Wissen durch das Doppelstudium unseres Rechtsanwaltes & Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), so dass wir Ihre Sachverhalte auch technisch zutreffend rechtlich erläutern können.